Die Erstellung von Jahresabschlüssen erfolgt unter Beachtung der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften. Ab 2010 regelt das BilMog (Bilanzrechtsmodifizierungsgesetz) die Bilanzansätze, dabei klaffen Steuerrecht und Handelsrecht immer mehr auseinander und zwingen zur Erstellung einer Handelsbilanz und einer davon abweichenden Steuerbilanz.
Der Wunsch möglichst wenig Steuern zu zahlen, dennoch für die Banken ein optimales Ergebnis darzustellen, die entsprechenden Wahlmöglichkeiten gekonnt einzusetzen, gehört mit zu unseren Aufgaben. Gerne stehen wir auch bei Bankgesprächen zur Seite.