Praxistipps

Ab 2010 sind für jeden die Zahlungen für Kranken- und Pflegeversicherungen besser absetzbar. Dies gilt jedoch nur für Beiträge in einer Grundversorgung, die das Leistungsniveau einer gesetzlichen Kranken- u. Pflegeversicherung absichern.

Bisher waren sie in ein Paket der Vorsorgeaufwendungen eingeschnürt, die Höchstgrenze lag bei 1500 € pro Person, 3000 € bei Verheirateten sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern. Bei Selbständigen lag die Höchstgrenze bei 2400 € bzw. 4800 €.

Die bisherigen Höchstbeträge wurden auf 1900 € für Arbeitnehmer und 2800 € Selbständige aufgestockt. Sind die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge höher- was i. d. Regel der Fall sein dürfte- werden Kranken – und Pflegeversicherung voll berücksichtigt, alle anderen Versicherungen, z. B Haftpflicht, Unfall, Lebensversicherungen bleiben dabei unberücksichtigt. Darüber hinaus sind nur noch sogenannte Rürup- oder Basisrenten abzugsfähig.

Ab 2010 können GWG’s bis 410 € wieder voll abgeschrieben werden im Anschaffungsjahr, alternativ ist auch eine Verteilung auf 5 Jahre möglich.

Aktuell ist auch die Senkung der Steuersätze in der St-Kl. II bei der Erbschaftsteuer.
Das betrifft Schenkungen oder das Vererben an Geschwister, Neffen und Nichten.

Bei einem Freibetrag von 20000 €- wie bisher- wurde der Eingangssteuersatz von 30 % auf 15 % gesenkt.